„Die Würde des Menschen ist unantastbar“. So und nicht anders steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wie schaut es jedoch mit der Einhaltung der Menschenwürde im Grunde aus? Die Veranstaltung und Ausstellung Das Grundgesetz mal anders?! vom 28.02.2020 näherte sich diesem komplexen und aktuellen Thema mal auf anderem Wege.
Mit Christin Lang und Jennifer Tharumalingam führten zwei Oberstufenschülerinnen des Beruflichen Gymnasiums für Wirtschaft und Verwaltung durch das Programm. Das Publikum konnte sich im ersten Teil aktiv an der Veranstaltung beteiligen, da es die Gelegenheit hatte, mit dem Künstler Jürgen Tölle in einen Dialog über seine Bilder zum Thema Grundgesetz und Menschenrechte zu treten.
Juliane Brüggemann, Schulleiterin des Berufskollegs Ostvest, freute sich, mit Prof. Dr. Joachim Gardemann für das Kompetenzzentrum Humanitäre Hilfe in Krisengebieten, Rechtsanwalt und ehemaligem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsschutz und humanitäre Hilfe Christoph Strässer sowie dem stellvertretenden Bürgermeister aus Waltrop und ehemaligen Kollegen Klaus Beie eine illustre Runde für eine intensive Diskussion gefunden zu haben.
Was wäre unsere Gesellschaft ohne das Grundgesetz und die Menschenrechte, die wir selbstverständlich nutzen? Viel zu selten werden wir uns im Alltag gewahr, wie grundlegend die Menschenrechte für eine offene Gesellschaft und einen demokratischen Rechtsstaat sind. Prof. Dr. Gardemann und Christoph Strässer betonten, dass dies keine Selbstverständlichkeit sei und dass den Menschenrechten und dem Grundgesetz ein universeller Anspruch und eine Gültigkeit innewohnt, die es besonders in unseren unsicheren Zeiten besonders zu schützen gilt.